Neue Blühflächen durch Informationsveranstaltung zum Rebhuhnschutz
Erfreulicherweise sind aufgrund der Veranstaltung 37 zusätzliche Hektar PARTRIDGE Blühstreifen durch die Landwirte angelegt worden, was ein großer Erfolg ist. Denn vor dem Informationsabend gab es im Landkreis Goslar lediglich vier Hektar Blühflächen.
Am 1. Februar 2018 hat der NABU Goslar die Veranstaltung, in Kooperation mit der Unteren Naturschutzbehörde und der Landwirtschaftskammer Braunschweig, erneut angeboten. An diesem Abend referierte Eckhard Gottschalk (Projektkoordinator PARTRIDGE in Deutschland) über die Anlage von strukturreichen Blühstreifen und weitere Themen im Rebhuhnschutz. Wir hoffen nun, dass dieser Abend einen ähnlichen Effekt haben wird!
Einjährige Blühstreifen werden seit 2004 über die Landwirtschaftskammer als Agrarumweltmaßnahme (AUM) gefördert. Leider hat diese Maßnahme bisher wenig Auswirkung auf die Biodiversität in der Agrarlandschaft gezeigt. Denn die einjährigen Blühstreifen werden im Frühjahr ausgesät und im Herbst schon wieder umgebrochen. Somit stellen sie keine Überwinterungsmöglichkeiten für Vögel und Insekten dar. Durch die Aussaat im Frühjahr bieten die jungen Pflanzen auch nicht genug Deckung für Rebhühner, um erfolgreich ein Gelege anzulegen.
Eckhard Gottschalk und Werner Beeke (Abteilung Naturschutzbiologie, Universität Göttingen und Biologische Schutzgemeinschaft Göttingen) haben seit 2004 wichtige Forschungsergebnisse zum Rebhuhnschutz zusammengetragen. Diese Erkenntnisse sind nun in die relative neue Agarumweltmaßnahme „Strukturreicher Blühstreifen BS 12“ eingeflossen. Die Maßnahme unterscheidet sich vor allem darin, dass die Blühfläche in zwei Teile aufgeteilt wird. Eine Hälfte bleibt jeweils unberührt und bietet somit geeignete Brutflächen und Schutz vor Prädation für Bodenbrüter. Die zweite Hälfte wird im Frühjahr neu angesät und ist, durch die niedrige und lückige Vegetation, gut für Rebhühner mit Küken zur Nahrungssuche geeignet. Aber auch viele andere Tierarten wie z.B. Feldlerchen, Dorngrasmücken und Feldhasen nutzen die Flächen zur Jungen-Aufzucht. Um eine zu dichte Vegetation und Verbuschung der Flächen zu vermeiden wird die Bewirtschaftung der Hälften jährlich getauscht. Diese Art der Bewirtschaftung bietet Nahrung, geeignete Brutflächen und Schutz vor Prädation – alles was Rebhühner zum Leben brauchen
Seit 2014 wird der „Strukturreicher Blühstreifen BS 12“ in Niedersachsen als AUM gefördert. In letzter Zeit wurde jedoch vor allem der wenig geeignete einjährige Blühstreifen von den Landwirten als Maßnahmen gewählt. Aus diesem Grund ist Beratung und Aufklärung, wie an dem besagten Abend, zwingend erforderlich.
Zurzeit laufen Bemühungen, um die beiden Blühstreifen-Agrarumweltmaßnahmen zu der rebhuhngerechten Variante zusammenzufassen – mit dem Ziel AUM-Maßnahmen so effizient wie möglich zu gestalten und somit das Beste für die Arten der Agrarlandschaft herauszuholen!